Station 5

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Bitte die Ziffern in der Klammer hinter der richtigen Antwort markieren oder der Reihe nach rausschreiben. Am Ende der Route gelangst du zu einem Entschlüsselungscode. Mit dessen Hilfe kannst du deine notierten Ziffern in Buchstaben übersetzen. Diese ergeben aneinandergesetzt das Lösungswort. Ist es richtig, hast du alle Fragen richtig beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

5. Frage:

Grüne Fragen:

Weizenmischbrote bestehen sind zu einem Teil aus Weizenmehlmehl und zum anderen Teil aus Mehl einer anderen Getreidesorte.

Es ist festgelegt, wie hoch der Anteil von Weizen in Weizenmischbroten sein muss. Wie hoch darf der Anteil an anderem Getreide zum Beispiel Roggen sein?

a) In Weizenmischbroten muss nur mindestens 10% Weizen verarbeitet sein. Der Teig kann also

	bis zu 90% aus Roggen sein. (64)

b) Der Anteil von Weizen muss zwischen 50 und 89% liegen. Roggen darf also bis zu 49%

	verarbeitet sein. (9)

c) Weizenmischbrote bestehen immer zu 60% aus Weizen und zu 40% aus Roggen. (38)


Rote Fragen:

Mehl kann trocken bis zu sechs Monaten aufbewahrt werden. Dabei unterscheidet sich die Haltbarkeit je nach Ausmahlungsgrad des Mehls.
Welche Aussage zur Haltbarkeit trifft zu?

a) Vollkornmehle sind aufgrund ihrer noch enthaltenen Mineralstoffe am besten haltbar. (40)
b) Die Haltbarkeit von Mehl ist immer gleich. (20)
c) Auszugsmehl, also sogenanntes Weißmehl hält sich am längsten. Es sollte innerhalb von

	sechs Monaten verwendet werden.  (4)

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