Station 5

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Inhaltsverzeichnis

5. Frage:

Grüne Fragen:

Weizenmischbrote bestehen zu einem Teil aus Weizenmehl und zum anderen Teil aus Mehl einer anderen Getreidesorte.

Es ist festgelegt, wie hoch der Anteil von Weizen in Weizenmischbroten sein muss. Wie hoch darf der Anteil an anderem Getreide, zum Beispiel Roggen, sein?

a) In Weizenmischbroten muss nur mindestens 10% Weizen verarbeitet sein. Der Teig kann also bis zu 90% aus Roggen sein. (64)
b) Der Anteil von Weizen muss zwischen 50 und 89% liegen. Roggen darf also bis zu 49% verarbeitet sein. (9)
c) Weizenmischbrote bestehen immer zu 60% aus Weizen und zu 40% aus Roggen. (38)

Rote Fragen:

Mehl kann trocken bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Dabei unterscheidet sich die Haltbarkeit je nach Ausmahlungsgrad des Mehls.
Welche Aussage zur Haltbarkeit trifft zu?

a) Vollkornmehle sind aufgrund ihrer noch enthaltenen Mineralstoffe am besten haltbar. (40)
b) Die Haltbarkeit von Mehl ist immer gleich. (20)
c) Auszugsmehl, also sogenanntes Weißmehl, hält sich am längsten. Es sollte innerhalb von sechs Monaten verwendet werden. (4)

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