Roggenmischbrote: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Brot darf sich nur Roggenmischbrot nennen, wenn mehr als die Hälfte des Getreides, aus dem es gemacht wurde, Roggen ist.<br /> | Ein Brot darf sich nur Roggenmischbrot nennen, wenn mehr als die Hälfte des Getreides, aus dem es gemacht wurde, Roggen ist.<br /> | ||
Der Roggenanteil darf aber auch einen bestimmten Anteil nicht überschreiten, da es sonst kein Roggenmischbrot mehr wäre, sondern ein reines Roggenbrot.</big> | Der Roggenanteil darf aber auch einen bestimmten Anteil nicht überschreiten, da es sonst kein Roggenmischbrot mehr wäre, sondern ein reines Roggenbrot.</big> | ||
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Version vom 18. April 2013, 12:58 Uhr
Eine kurze Beschreibung | Roggenmischbrot | Roggen |
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Mischbrote bestehen immer aus einer Mischung aus Weizen- und Roggenmehl. Ein Brot darf sich nur Roggenmischbrot nennen, wenn mehr als die Hälfte des Getreides, aus dem es gemacht wurde, Roggen ist. |
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